Das seit 06. Dezember 2000 durch die IMO – International Maritime Organization verbindlich eingeführte Automatic Identification System – AIS zur Sicherheit und Lenkung des Schiffsverkehrs soll künftig durch das leistungsstärkere VDES -- VHF Data Exchange System ersetzt werden. Durch den in den letzten Jahren immer stärker werdenden Seeverkehr hat die ITU (International Telecommunication Union) die Überlastung des AIS erkannt und neue technische Standards entwickelt. Durch die Zunahme des Schiffsverkehrs nimmt die Reichweite von AIS ab und die Sicherheit an Bord ebenso. Nach jahrelangen Beratungen von weltweit agierenden Experten wurde eine Lösung gefunden: Das VDES, das den Anwendern mehr Sicherheit und Zuverlässigkeit bietet.
VDES arbeitet auf zusätzlichen Frequenzen und wird diese effektiver nutzen. Hierdurch wird 32-mal mehr an Bandbreite erreicht, mit der eine sicherere Kommunikation und E-Navigation erreicht wird. Weiterhin kann eine höhere Verkehrsdichte und häufigere Schiffsbewegungsaktualisierungen bewältigt werden. Außerdem ist VDES speziell für die Kommunikation mit Satellitenkonstellationen in der erdnahen Umlaufbahn konzipiert und stellt somit eine sehr gute Konnektivität über den Horizont hinweg sicher. So wird dadurch ein Operieren von Schiffen außerhalb der 50-Meilen-Zone möglich. Eine Kommunikation mit Schiffen in einer Entfernung von bis zu 200 Seemeilen stellt ebenso kein Problem dar. Auf Grund der Fähigkeit, verschlüsselte Daten zu versenden, wird das Spoofing wesentlich verringert und Positionsmanipulationen an Bord zur Verschleierung der Schiffsbewegungen können frühzeitig erkannt werden.
Einer der wichtigsten Vorteile von VDES ist die verbesserte Genauigkeit durch fortschrittliche Modulations- und Fehlerkorrekturtechniken wie z.B. durch den Einsatz von Forward Error Correction – FEC und Automatic Repeat Request – ARQ. Hierdurch wird die Datenintegrität sichergestellt und Datenverluste minimiert. Leider führen diese Vorteile des neuen Seesicherheitssystem dazu, dass zukünftig im Sprechfunk bestimmte Kanäle verboten werden, die dann im Zusammenhang mit VDES genutzt werden müssen. Die CEPT - Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications hat sich daher entschlossen, mit der verbindlichen Einführung am 01.01.2024 – zumindest für alle CEPT-Staaten -- des neuen Standards folgende Änderungen durchzuführen:
Was bedeutet dies nun für die Freizeitskipper? Man sollte sich auf jeden Fall über den neuen Standard informieren und sich mit dem Unternehmen der eigenen Funkanlage in Verbindung setzen. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass die o.g. Kanäle nicht mehr wie gewohnt benutzt werden dürfen bzw. können. Ein Update der Funkanlage sollte geprüft werden. Man ist nicht verpflichtet, eine neue Funkanlage einzubauen, deshalb ist es also wichtig, ob ein Update der eigenen Anlage auf die VDES-Konformität möglich ist. Aber auch für die Küstenfunkstellen wird sich einiges ändern.
Das Unternehmen Raymarine teilt hierzu folgendes mit: Für die Geräte Ray50, 52, 53, 60, 63, 70, 73 90 und 91 steht ein Software-Update zur Verfügung, um diese Geräte VDES-fähig betreiben zu können. Ältere Geräte wie z.B. Ray49E, 55E, 218E und 260E können umprogrammiert werden. Für hier nicht aufgeführte UKW-Funkgeräte können keine Software-Updates angeboten werden, so dass die Anschaffung eines neuen Gerätes erforderlich wird.
Dr. 19.09.2023
Durch die neue Binnenschiffspersonalverordnung – BinSchPersV, die mit 142 Paragraphen und 32 Anlagen am 18.01.2022 in kraft getreten ist, wurde für gewerblich genutzte Sportboote mit SBF-Binnen und SBF-See ein neues Zeugnis eingeführt: Das Kleinschifferzeugnis! Künftig ist es nur noch erlaubt, ein Sportboot nach der Sportbootführerscheinverordnung zu führen, d.h. dass das Sportboot nur noch zu Sport- und Erholungszwecken benutzt werden darf.
Eine Übergangsregelung erlaubt es, bis zum 17.01.2024 gewerblich, beruflich oder dienstlich genutzte Wasserfahrzeuge zuführen, sofern die Tätigkeit schon vor dem 18.01.2022 ausgeübt worden ist. Hiervon ausgenommen sind gem. § 130 BinSchPersV u.a. Fahrgastschiffe, Sportfahrzeuge, die nach § 34 BinSchUO zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt werden, Schub- und Schleppboote, schwimmende Geräte sowie Fähren. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht, benötigen Sie bereits seit dem 18.01.2022 ein Kleinschifferzeugnis.
Dieses neue Zeugnis ist also auch für die Ausbildung zum Sportbootführerschein erforderlich; ebenso für Ausbildungs-, Werft- und Probefahrten! Für Gewerbetreibende und für alle Unternehmen, die unter die oben genannten Voraussetzungen fallen, können ihre Führerscheine auf das Kleinschifferzeugnis bis zum17.01.2024 umschreiben lassen.
Dem Antrag, der als PDF-Datei unter www.boots-und-charterabc.de/kontakt-downloads zum Download bereitsteht, sind folgende Unterlagen beizufügen:
Führer von Dienstfahrzeugen gem. § 12 BinSchPersV
dürfen die Fahrzeuge auch mit einem amtlichen Berechtigungsschein führen.
Zuständige Behörde für die Wahrnehmung der Aufgaben nach der BinSchPersV ist die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
Wenn das Kleinschifferzeugnis erstmals erworben werden muss und eine Ausstellung ohne Prüfung nicht möglich ist, wird eine Prüfung erforderlich, in der nach dem Multiple-Choice-Verfahren Fragen aus den Gebieten Navigation und Verkehrsvorschriften, Betrieb des Fahrzeugs, Wartung und Instandsetzung und Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz zu beantworten sind.
Gem. ELWIS zählen zu den gewerblichen Tätigkeiten insbesondere die folgenden Aufgabengebiete:
Gewerbliche Tätigkeiten in diesem Sinne sind alle Tätigkeiten, die ein finanzielles Interesse verfolgen, die im Rahmen einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit ausgeübt werden oder für die ein Gewerbe angemeldet wurde. Im Folgenden finden Sie eine beispielhafte Liste von Tätigkeiten, für die künftig ein Sportbootführerschein nicht mehr ausreichend ist:
Die Niederlande (NL) ist ein Paradies für Sportler auf dem Wasser. Ob mit dem Segelboot, dem Hausboot, mit einer Yacht oder mit dem Schlauchboot, es ist ein großes Vergnügen, die vielen Seen und Kanäle zu befahren. Aber was ist bei der Einreise und auf dem Wasser in NL zu beachten? Welche Vorschriften müssen berücksichtigt werden und welche Papiere sind mitzuführen? Wir haben nachfolgend wichtige Hinweise und links aufgeführt, damit einem entspannten Aufenthalt in NL nichts im Wege steht!
Bei Einreise in NL mit dem eigenen Boot ist das Mitführen eines Sportbootführerscheins für Boote, die in NL länger als 15 Metern LüA sind, erforderlich. In Deutschland dürfen ja Boote bis 20 m LüA mit dem Sportbootführerschein für den Geltungsbereich „Binnen“ (SBF-Binnen) gefahren werden und dies gilt in NL nicht. Es muss unbedingt ein gültiger Sportbootführerschein sein. Hier muss man allerdings aufpassen: für das IJsselmeer, die Oosterschelde, die Westerschelde, die Waddensee, die Ems und den Dollard ist der SBF-See oder der klein vaarbewijs II vorgeschrieben!
NL unterscheidet dabei zum einen zwischen dem klein vaarbewijs, ausgestellt ab dem 01.10.1989, der für alle Sportboote von 15 m bis 25 m LüA und für schnelle Motorboote (schneller als 20 km/h) gilt. In seiner Ausführung „II“ gilt er auf den Revierwasserstraßen, den Kanälen, den Binnenmeeren, der Ems, dem Dollard, der Waddensee, auf dem IJsselmeer, dem Markermeer, dem IJmeer und auf der Oosterschelde sowie Westerschelde. Mit der Ausführung „I“ darf man nur die Revierwasserstraßen, die Kanäle und die Reviermeeren befahren.
Zum anderen gibt es den groot vaarbewijs für Sportboote ab 40 m LüA, der i.d.R für die Berufsschifffahrt bestimmt ist. In seiner Ausführung „A“ darf man alle Binnengewässer incl. IJsselmeer, Waddensee, Zuid-Hollandse- und Zeeuwse stromen befahren. Die Ausfertigung „B“ erlaubt nur das Befahren der Revierwasserstraßen, der Kanäle und der Reviermeeren
Für Boote zwischen 20 m bis 40 m LüA wird auch noch der beperkt groot vaarbevijs „A“ und „B“ ausgestellt. Die Befahrbarkeit ist die gleiche wie beim groot vaarbewijs A und B.
Der Skipper des Bootes muss bei einer Geschwindigkeit von über 20 km/h mindestens 18 Jahre alt sein. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder. Weitere Informationen gibt es hier:
https://www.bussgeldkatalog.org/sportboote/
Des weiteren muss ein Eigentumsnachweis vorhanden sein, wenn man mit dem eigenen Boot in NL unterwegs ist. Dabei werden der Internationale Bootsschein sowie das Flaggenzertifikat des BSH anerkannt. Bei einer Wasserverdrängung von mehr als 10 t oder einer Länge von über 15 m LüA muss außerdem ein Schiffsattest oder ein Schiffsbrief vorliegen.
Fernerhin sollten folgende Papiere an Bord sein:
Des weiteren besteht eine Kennzeichnungspflicht für Boote mit mehr als 20 km/h, die gut sichtbar sein muss. Die vollständige Adresse des Bootshalters muss ebenso seitlich kenntlich sein.
Für umfassende Informationen gibt es auch spezielle Apps, die im Internat zum Download bereitstehen.
Die richtige Bootsausrüstung
Die grenzenlose Freiheit auf dem Wasser hängt auch von der Bootsausrüstung ab. Zu dieser gehören insbesondere:
Funk an Bord
Alles Wichtige dazu findet man unter dem Link https://www.varendoejesamen.nl/de
Für manche Strecken ist ein eingeschalteter Funk Vorschrift, wenn er vorhanden ist. Die Wasserschutzpolizei ruft routinemäßig die Boote an! Bei verminderter Sicht sind sogar zwei Funkgeräte Pflicht und ein Radargerät. Für in Deutschland zugelassene Boote mit Sprechfunk müssen eine Nummernzuteilungsurkunde und ein Funkzeugnis vorgelegt werden. Der Sprechfunk muss mit ATIS ausgerüstet sein und die Erlaubnis der Gerätebedienung muss nachgewiesen werden können (SRC, LRC oder UBI).
Alle Regeln zum Bootfahren in NL sind im ANBW-Wateralmanak 1 und 2 ausführlich beschrieben. Die wichtigsten Vorschriften sind:
Ein detaillierter Bußgeldkatalog der Niederlande ist hier zu finden oder unter
https://www.stegfunk.de/bussgeldkatalog-fuer-nl-wassersportler-2020/ sowie
https://www.bussgeldkatalog.org/sportboote/
Wir wünschen mit diesen Hinweisen einen unbeschwerten Aufenthalt auf dem Wasser in NL!
(Dieser Beitrag wurde mir freundlicherweise von bussgeldkatalog.org der VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH, Berlin, zur Verfügung gestellt, den ich hiermit gerne abdrucke und mit Links zu Begriffen auf meiner Site ergänzt habe.)
Auf Grund eines Initiativantrages von Dipl.-Ing. Dieter Dresbach bei der DIN-Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT) konnte im Dezember 2020 in
Zusammenarbeit mit Fachkollegen aus dem In- und Ausland die DIN Specialis (DINSPEC) 80003 fertiggestellt werden
Mit dieser DINSPEC werden sicherheitstechnische, konstruktive und bauphysikalische Anforderungen an schwimmende Gebäude sowie deren Ausrüstung festgelegt und verdeutlicht. Grund für eine solche spezialisierte Norm war, dass es für schwimmende Gebäude bis heute noch keine gesetzlichen Regelungen, Bestimmungen oder sonstigen Verordnungen für die Genehmigung solche Gebäude auf dem Wasser gibt, Anträge auf Genehmigung auf dem Wasser solcher Gebäude aber stetig zunehmen.
Ein Merkblatt zur dieser Norm, das zur gleichen Zeit fertiggestellt werden konnte, soll den Werften, Bootsbauern, Fachingenieuren und vor allem den behördlichen Stellen beim Bau und der Genehmigung auf dem Wasser unterstützen.
Zu der anfänglich von Skeptikern geäußerte Befürchtung, diese Norm würde auch die Hausboote betreffen, sei gesagt, dass diese Norm nur für schwimmende Gebäude
Gültigkeit besitzt, also quasi für schwimmende bauliche Anlagen auf dem Wasser, die keinen Motor und keine Ruder- sowie Steueranlagen besitzen.
Der Download der DINSPEC 80003 ist nun seit Juni 2021 beim Beuth-Verlag kostenlos möglich.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards und
DINSPEC
https://www.beuth.de/de/regelwerke/din-spec-pas
Auch für den Bootssport ist das richtige Zubehör oft entscheidend. Sei es bei einem Ausflug an Land oder zum Kochen auf dem Boot.
Die Petromax GmbH mit Sitz in Magdeburg hat nicht nur das richtige Licht im Repertoire, sondern auch für die Zubereitung von süßen oder herzhaften Speisen in der
Küche. Auch die bekannten Feuerhand-Lampen sind dort in 18 verschiedenen Farben erhältlich. Das Team dort beantwortet zu den Geschäftszeiten alle Fragen sehr ausführlich (www.petromax.de und www.feuerhand.de).
Catch and Lift
Dieses Rettungssystem unterscheidet sich von vielen anderen dadurch, dass es auch bei schwierigen Wetterverhältnissen von eher ungeübten MitseglerInnen oder MitfahrerInnen eingesetzt werden kann. Es erfordert keine Muskelkraft und kann von einer einzigen Person bedient werden.
Das seit 2014 auf dem Markt befindliche System ist so einfach wie simpel. In ein und demselben Vorgang, quasi während der Fahrt, kann die zu rettende Person wieder an Deck geholt werden.
Der Catch and Lift-Koffer (Bild 1) besitzt die Außenmaße von 364 x 295 x 169 m³ und beinhaltet die folgenden nummerierten Teile (Bild 2):
1 = Karabinerhaken mit Umlenkrolle (Laufrolle) und Curryklemme
(Bild 3)
2 = Rettungsring mit zwei Kammern, in denen sich die
Schwimmleine (60 m) befindet (Bild 4)
3 = Bremsschirm (Treibanker) in einem Paket, das sich im Wasser
auflöst (Bild 5) und den Anker frei gibt.
Entscheidet man sich für dieses Rettungssystem, sollte am Boot in einer Höhe von mind. 1,8 m eine Drahtseilklemme, die nicht Bestandteil des Systems ist, angebracht werden und das natürlich nicht erst im Rettungsfall. Für einen möglichen MoB-Fall sollte darauf geachtet werden, dass diese Klemme zu jeder Zeit auch benutzt werden kann! Diese Seilklemme ist optional für alle Wanten von 5 mm bis 14,3 mm erhältlich.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gibt in ihrer Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser“ vom Februar 2019 beispielhafte Einpickpunkte für Lifelines an (Bild 6).
Catch and Lift funktioniert wie folgt:
1. An Bord wird die mit „1“ bezeichnete Umlenkrolle mit dem Karabinerhaken an der angebrachten Drahtseilklemme eingepickt.
2. Danach muss die Verbindung mit der zu rettenden Person hergestellt werden. Hierzu wird die mit der Nummer „2“ gekennzeichnete Rettungsschlaufe an der Seite, an der die Drahtseilklemme befestigt ist, über Bord geworfen. Hierbei ist unmittelbar darauf zu achten, dass das Boot zwar zügig, aber mit geringer Geschwindigkeit seine Fahrt fortsetzt. Nun wird die im Wasser befindliche Person in einem sicheren Abstand mit langsamer Fahrt umkreist, bis sie die Schwimmleine fassen und entweder an der Rettungsweste einpicken oder sich unter den Achseln umlegen und dann wieder mit der Leine verbinden kann. Wird das Rettungsmanöver bei Nacht ausgeführt, kann die zu rettende Person mit der an der Rettungsschlaufe befindliche Pfeife Signal geben, dass sie die Verbindung mit der Rettungsleine hergestellt hat.
3. Jetzt sollte das Boot an Geschwindigkeit weiter abnehmen und der Bremsschirm (Bild 5) mit der Ziffer „3“ ausgeworfen werden – natürlich an der gleiche Stelle, an der die Rettungsschlaufe ausgeworfen worden ist. Sobald der Bremsschirm im Wasser ist, löst er sich automatisch auf und wird durch den Wasserwiderstand, hervorgerufen durch die weiterhin sehr langsame Fahrt, als Treibanker geöffnet. Nun kann die Geschwindigkeit reguliert werden, damit die zu rettenden Person möglichst zügig zurück an Bord kommt. Nur durch die Kraft des Wassers wird die Person in der Rettungsschlaufe an Bord gehoben. Die Geschwindigkeit ist allerdings so zu regulieren, dass die Person nicht durch Wellen überspült oder gar unter Wasser gezogen wird. Für das An-Bord-Hieven kann etwas mehr Kraft aufgewendet werden müssen, was durch eine etwas höhere Geschwindigkeit erreicht wird. Hat die zu rettende Person die Nähe des Bootes erreicht, sollte man wiederum eine Kurve fahren, damit sich die Person nicht an der Bordwand verletzen kann.
Das System ist bis zu einer Tragkraft von 200 kg ausgelegt, so dass auch eine Hilfsperson im Wasser mit an Bord gehievt werden kann.
Das Bild 7 zeigt eine vereinfachte Darstellung des Rettungsmanövers. Weitere Informationen können Sie unter https://www.catchandlift.me/index.php/de/funktion/funktionsprinzip erhalten.
Dieses System ist ideal für Boote, die nur von zwei Personen gesteuert werden, da keine Muskelkraft aufgewendet werden muss
und ohne Aufkommen von Stress durchgeführt werden kann. Schließlich ist das System nach Gebrauch wiederverwertbar. Lediglich die wasserlösliche Umverpackung muss ersetzt werden. Für die
Sicherheitseinweisung von Crewmitgliedern und auch zum Auffrischen bereits erlernter Rettungsabläufe ist auch ein Trainingstool erhältlich (Bild 8).
Das Unternehmen MS Safety GmbH bietet zwei verschiedene Wartungsstufen an. Eine Pflegeanleitung liegt ebf. zum Download bereit.
Jeder Skipper kennt ELWIs - die Homepage der deutschen Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Mit Hilfe dieses i.d.R. kostenfreien Elektronischen Wasserstraßen-Informationssystemsservice stehen alle Informationen zur Verfügung, die für eine Törnplanung erforderlich sind. Diese umfassen sowohl Wasserstands- und Verkehrsmeldungen als auch gesetzliche Bestimmungen, Adressen und sonstige Links.
Nun legt ELWIS eine Testversion der neuen Kartenansicht vor, die es erlaubt, alle Informationen der Bundeswasserstraßen am PC digital direkt abzufragen und eine Planung noch sicherer und komfortabler zu gestalten. Das Tool wurde vom Bundesamt für Kartographie und Geodäsie erarbeitet und mit Daten der ELWIS-Datenbanken versehen.
Auf der Hauptseite kleben an der Mouse die geographischen Koordinaten im WGS84-System, so dass auch jederzeit die Wasserstraße identifiziert werden kann und der Standort bekannt ist (Bild 1). Ein besonderer Vorteil des ELWIS-Viewers ist die Anzeige der einzelnen NfB´s, die zwar noch nicht flächendeckend aber schon jetzt eine große Aussagekraft genießen. Diese werden nach Anklicken am linken Kartenrand angezeigt (Bild 2). Weitere Darstellungen sind die Häfen, Brücken, Schleusen und Liegestellen mit den entsprechenden Informationen (Bild 3).
Testen können Sie den Viewer unter https://www.elwis.de/DE/Karte/#
Innerhalb von fast fünf Jahren ist nun die zweite Sportbootführerscheinreform in Kraft getreten. Seit dem 17. Dezember 2012 dürfen Boote unter bestimmetn Voraussetzungen im See- und Binnenbereich mit einer Leistung bis 11,03 Kilowatt oder bis 15 PS führerscheinfrei gefahren werden. Ab 10. Mai 2017 ist nun die Länge eines Bootes, für das ein entsprechender Führerschein im Binnenbereich (!) Pflicht ist, angehoben worden.
Mit dieser neuen Sportbootführerscheinverordnung – SpFV ist der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur dem Bundestagsbeschluss für „Neue Impulse für die Sportbootsschifffahrt“ aus dem Jahre 2011 gefolgt. Beide Verordnungen zum Sportbootführerschein Binnen und See sind zu einer einzigen Verordnung (!) zusammengefasst worden. Hiermit soll zum einen ein Höchstmass an Sicherheit auf dem Wasser erreicht werden und zum anderen sollen die unterschiedlichen Regelungen in der deutschen Sport- und Freizeitschifffahrt im Vergleich zum europäischen Ausland abgebaut werden. Betrachtet man einmal die sehr liberalen Regelegungen in den Niederlanden, Schweden, Großbritannien oder Irland, wo keine Führerscheinpflicht existiert, gab es in der Bundesrepublik Deutschland zwei Führerscheinarten und zwei unterschiedliche Verordnungen.
Ob nun tatsächlich die neuen Bestimmungen in ihren Ausführungen schlanker geworden sind, darf zumindest bezweifelt werden. Die bisherigen Bezeichnungen „Sportbootführerschein Binnen“ und „Sportbootbootführerschein See“ sind durch die beiden etwas längeren Begriffe „Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen“ und „Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen“ in einer einzigen Verordnung ersetzt worden.
Was ist nun neu? Das erste und bedeutendste Merkmal ist, dass die Inhaber des alten und des neuen SBF-Binnen (mir ist der neue Begriff zu lang) künftig Boote bis 19,99 m führen dürfen (natürlich ohne Bugspriet und ohne Ruder). Eine Ausnahme besteht für den Rhein, hier gilt die Begrenzung bis 14,99 m weiterhin. Sollen Boote geführt werden, die länger als 15 m sind, so ist hier das Sportpatent erforderlich. Für den Seebereich gibt es keine Längenbegrenzung. Fortgefallen ist auch der Streckenkundenachweis für Boote ab 15 m Länge auf bestimmten Gewässern mit dem Sportschifferzeugnis.
Man sollte aber nicht denken, dass mit einem SBF-See alle Gewässer befahren und/oder alle Boote geführt werden dürfen. Gemäß der Anlage zur SpFV, die das Muster für den amtlichen Sportbootführerschein darstellt, werden die Berechtigungen in den Schein wie folgt eingetragen:
IW Inland Waters, also die alte Berechtigung für die Binnenschifffahrtsstraßen
CW Costal Waters, also für die Seeschifffahrtsstraßen
M Motorschiff
S Segelschiffe
Liest man die neue SpFV genau, fällt die Begriffsdefinition für Sportboote auf. Hiernach sind Sportboote „nicht gewerbsmäßig, für Sport- oder Erholungszwecke verwendete Fahrzeuge, einschließlich Wassermotorräder, ausgenommen Fahrzeuge, die durch Muskelkraft oder nur mit einem Segel von höchstens sechs Quadratmeter Fläche fortbewegt werden“. Dies bedeutet, dass alle Fahrzeuge, die nicht diese Voraussetzung erfüllen, nicht unter den Begriff „Sportboot“ fallen. Dies bedeutet auch, dass Segelboote mit einer max. Segelfläche von 6 m² ebf. nicht als Sportboote gelten und somit führerscheinfrei sind.
Mit Blick auf den Seebereich ist im Grundsatz alles gleich geblieben. Eine neue Regelung gibt es allerdings doch: Das Mindestalter von 16 Jahren bei Führen eines bisher führerscheinfreien Bootes bis 15 PS ist nun fortgefallen. Im Seebereich sind Boote mit mehr als 15 PS, aber ohne Längenbegrenzung, führerscheinpflichtig.
Die Prüfungsinhalte zu beiden Führerscheinen sind beibehalten worden. Das Anmeldeverfahren zu den Prüfungen hat sich nur marginal geändert. So ist insbesondere ausdrücklich geregelt, dass der Prüfungsantrag mit den vollständigen Unterlagen bis zu einer Woche vor der Prüfung dem Prüfungsausschuss vorgelegt werden kann, bei dem der Bewerber die Prüfung ablegen möchte. Ein ärztliches Zeugnis ist immer dann vom Arzt in einem verschlossenen Umschlag vorzulegen, wenn nicht innerhalb des vergangenen Jahres ein anderer Sportbootführerschein erworben worden ist. Außerdem benötigen Minderjährige nun die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Schließlich kann die theoretische und die praktische Prüfung zu unterschiedlichen Zeitpunkten abgelegt werden, allerdings bei einem Prüfungsausschuss desselben Verbandes und innerhalb eines Jahres.
Interessant ist, dass die neue SpFV in § 6 Abs. 5 die Unzuverlässigkeit insgesamt neu definiert hat. Liegt ein Verstoß gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften vor, für den deswegen eine rechtskräftige Verurteilung nachgewiesen wird, wird nun ebenso unzuverlässig eingestuft, wie Tatsachen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen können. Dies können insbesondere sein:
- Rechtskräftige Verurteilung wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs,
- wiederholte, mit Geldbuße geahndete Zuwiderhandlung gegen schiffspolizeiliche Vorschriften,
- rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen andere Verkehrsstraftatbestände,
- im Einzelfall rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen andere Straftatbestände oder wiederholte, mit Geldbuße geahndete erhebliche Zuwiderhandlungen gegen andere verkehrsrechtliche Vorschriften, soweit darauf ein Rückschluss auf das künftige Verhalten des Bewerbers im Schiffsverkehr zu ziehen ist, oder
- Kenntnis von der Teilnahme am Verkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel auch ohne abgeschlossene Straf- oder Bußgeldverfahren.
Da die neue SpFV nichts darüber aussagt, dass die Prüfung zum SBF-See (siehe oben) auch im Ausland abgelegt werden kann, lässt sich daher nur im Umkehrschluss schließen, dass es sehr wohl möglich ist.
Last but not least möchte ich darauf hinweisen, dass die diejenigen, die nach bisherigem Recht die beiden Führerschein erhalten haben, ab dem 01.01.2018 ihre Scheine gegen eine einzige Karte im Scheckkartenformat umtauschen können. Auf dieser Karte ist dann, wie im Kfz-Führerschein, der Geltungsbereich gekennzeichnet. Für diese Ersatzausfertigung werden Gebühren in Höhe von 32,-- € erhoben. Bis zum Jahresende 2017 werden noch die Führerscheine im alten Format ausgestellt und sind ab 2018 teurer.
Nun, ganz so neu sind diese Hilfmitteil nicht, aber ich konnte sie erst jetzt auf einer Moseltour testen.
Wenn Sie sich das Schleusen erleichtern wollen, verwenden Sie anstatt Festmacherleinen einen Schleusenhaken. Den gibt es mit und ohne Seil. Damit ersparen Sie sich das lästige Nachfassen eines Seiles von Poller zu Poller. Fahren Sie bis zu einer Leiter in der Schleuse und haken den Schleusenhaken von Stufe zu Stufe ein (Bild 1). Das ist einfacher und sicherer, wenn Sie mit einer Leine noch nicht geübt sind. Der Haken mit Seil besitzt außerdem einen ca. 40 cm großen Augspleiß, mit dem Sie einen noch besseren Halt besitzen, wenn Sie das Auge UND das Seil festhalten (Bild 2). Achten Sie aber bei diesem Haken darauf, dass das Auge sehr fest mit der Schraube geschlossen ist, sonst könnte es sich bei größerer Zugkraft zuziehen.
Aus eigener Erfahrung sollten diese beiden Hilfsmittel aber nur dann verwendet werden, wenn Sie nicht mit einem Berufsschiff oder einem Fahrgastschiff zusammen geschleust werden. Bei Ausfahrt könnte dann ein so großer Schwell entstehen, dass Sie Ihr Boot ohne Festmacherleine nicht mehr halten könnten.
Vergangenen Monat auf dem Boot stellte sich für mich wieder einmal die Frage, wie lang das Boot nun wirklich ist. Mit der folgenden Erklärung möchte ich einmal die unterschiedlichen Begriffsinhalte und deren Anwendung deutlich machen.
In den verschiedenen gesetzlichen Vorschiften und in der Literatur gibt es drei Begriffe, die für Verwirrung sorgen können. Als erstes ist die „Länge“ eines Schiffes oder die „Schiffslänge“ zu nennen. In § 1 Sportbootführerscheinverordnung – Binnen – SportbootFüV-Bin heißt es, dass im Sinne dieser Verordnung Sportboote gelten, die von ihren Bootsführern nicht gewerbsmäßig, gewöhnlich für Sport- oder Erholungszwecke von weniger als 15 Meter LÄNGE (ohne Ruder und Bugspriet) verwendet werden. Genauer gesagt sind es also Schiffe bis 14,99 m. Viele Bootsführer verstehen hierunter aber eine Länge des Schiffes einschließlich Bugspriet und Badeplattform. Nun, dass das Bugspriet hierzu eben nicht gehört, steht ja in der Verordnung, aber wie wird denn die Badeplattform gerechnet? Genau das ist die Frage, die in keiner einzigen gesetzlichen Vorschrift beantwortet wird. Da wir in einem deutschen Rechtsstaat leben, müsste alles, was als verboten gilt, auch in einer solchen Vorschrift genannt sein. Hieraus lässt sich nun zweierlei ableiten:
1. 1. Wenn die Badeplattform mit den Schiff in einem Guss verbunden und auch in einem
laminiert ist, zählt
sie zur Schiffslänge mit,
2. 2. Wenn die Badeplattform (nachträglich) angeschraubt oder absenkbar ist, gehört
sie nicht zur Schiffslänge.
Über dieses Thema wird i.d.R. aber erst dann zu diskutieren sein, wenn man ein Boot kaufen oder fahren möchte, das sich mit Bezug auf die Binnenschifffahrtsregel an der 15-m-Marke bewegt. Bei einem Boot mit einer Rumpflänge von z.B. 12 m dürfte es wohl egal sein, wie lang eine Badeplattform ist, solange die 14,99 m nicht überschritten werden.
Nun sind wir beim Begriff „Rumpflänge“. Im Hinblick auf die Vermessung eines Schiffes stellt das BSH Schiffsmessbriefe aus, die Voraussetzung für die Eintragung in das Seeschiffsregister sind. Diese Pflicht beginnt bei einer Rumpflänge von mehr als 15 m, und bei Sportbooten bis unter 24 m ist eine Eintragung unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig und beschränkt sich dann lediglich auf eine Feststellung der LÄNGE im sog. „Vereinfachten Verfahren“.
Die Rumpflänge wird durch Zeichnungen deutlich (siehe Abb.). Hier ist es die Länge des Schiffsrumpfes, also ohne Bugspriet und ohne eine Badeplattform, sei es eine festverbundene, angeschraubte oder absenkbare. Die LÄNGE des Schiffes im vereinfachten Verfahren wird durch Zeichnungen, Informationen und sonstigen hilfreichen Erklärungen unterstützt.
Beim Begriff „Länge über Alles – LüA“ wird deutlich, dass hier zur Länge alles zählt. In Art. 2 Abs. 8 des Internationalen Schiffsvermessungs-Übereinkommen von 1969 heißt es: „Die Länge über Alles gibt die Länge des Schiffes an, die zwischen den zwei Geraden vorliegt, die senkrecht zwischen den äußeren Punkten des über bzw. unter Wasser liegenden Schiffskörpers gezogen werden.“
Zum Schluss die wichtigsten beiden Anwendungen in der Sportschifffahrt. Wenn es um die Länge eines Schiffes geht, dann doch zunächst um die max. Meterzahl, bis zu der ein Skipper mit einem Sportbootführerschein-Binnen ein Schiff noch führen darf. Hierzu habe ich eine Erklärung geliefert. Die weitere Anwendung ist bei den Liegegebühren zu beachten. In den meisten Hafengebührensatzungen ist nur vom Begriff der „Schiffslänge“ die Rede, doch geht es hierbei i.d.R. um die LüA, denn genau dieser Bereich muss ja für das Schiff im Hafen frei sein und auch bezahlt werden.
Mit den neuen Regeln in den Niederlanden im Binnenvaartpolitiereglement, die seit 01.01.2016 gelten, darf nun nicht nur das BPR selbst digital lesbar auf einem PC, Reader oder Smartphone mitgeführt werden, sondern auch das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk.
Im Gegensatz zu den Kanälen und Wasserwegen in den Niederlanden, wo die MARREKRITE sich um die zahlreichen Anlegestellen kümmert, gibt es in den französischen und belgischen Kanälen keine gemeinnützige Organisation, aber auch keine mit Pollern und Klampen versehene Anlegestellen. Hier darf man im Prinzip überall anlegen, wenn man sich nicht an unübersichtlichen Stellen oder vor einer Schleuse befindet. Aber woran soll man anlegen? Bäume sind vollkommen ungeeignet und sollten schon aus Naturschutzgründen nicht als Festmacher dienen. Hat man aber geeignete Erdanker und einen entsprechenden Hammer mit an Bord, ist das alles kein Problem. Geeignete Erdanker sind aber so leicht nicht zu bekommen. Weder im Internet, noch im Baumarkt kann man sie kaufen. Deshalb habe ich für einen Freund einmal ein Paar selbst hergestellt. Die Klampe habe ich noch zusätzlich eingeschweißt, da das Tau dann nicht ausrauschen und man den Anker auch noch für andere Zwecke verwenden kann.
Material: Eisen 4 mm stark
Form: T-Eisen
Seitenlänge: 30 mm
Länge: 600 mm (Abb. EA 600) aber auch länger möglich
Gewicht: ca. 1,6 kg
Klampe: 200 mm Gesamtlänge, 10 bis 14 mm stark aus Drehstahl,
in T-Eisen geschweißt
Ausführung: doppelt mit schwarzer Schutzfarbe lackiert
Herstellung: nur auf Bestellung ca. 8 Tage
Abgabe: ja nach Wunsch, zweckmäßig sind 3 Stück
Kosten: 25,-- € pro Stück (EA 600) ohne Verpackungskosten aber incl. in Deutschland geltender aktueller MwSt..
Es gibt nicht nur Zahlen, Daten und Fakten, die ich auf meiner Homepage bereitstellen möchte, sondern auch einmal etwas zum Schmunzeln oder Nachdenken. Aber selbst das birgt etwas Informatives in sich.
In unserer alltäglichen Sprache tauchen schon einmal Redewendungen auf, die ursprünglich aus der Seefahrt stammen, und trotzdem werden sie auch von denjenigen benutzt, die gar nichts mit dem Wassersport zu tun haben.
Hier werden zehn Redensarten vorgestellt!
Ursächlich bedeutete dies, dass ein (Kriegs)Schiff in den Gefechtszustand versetzt werden sollte. Wenn es nun nicht gerade ein Kriegsschiff ist, hatte es die Bedeutung, das Schiff aufzuräumen, zu putzen und sauber zu halten.
Heute wird diese Redewendung dazu benutzt, um eine leidige Angelegenheit zu bereinigen oder ein Gerücht aus der Welt zu schaffen.
2. … Die Ratten verlassen das sinkende Schiff
Dass dieser Satz nun tatsächlich aus der Seemannssprache stammt, ist wohl unstrittig. Diese schon sehr alte Redensart hat sich auf vielen Schiffen in der Vergangenheit bewahrheitet. Man hat herausgefunden, dass die intelligenten Tiere, die früher auf vielen Segelschiffen anzutreffen waren, Gefahren schon sehr früh erkannten und dann lieber in die offene See sprangen, als mit dem Schiff unterzugehen.
Heute wird die Redensart dann benutzt, wenn nicht unbedingt Gefahr, aber sonstiges Unheil, droht und die für dieses Unbill Verantwortlichen sich aus dem Staube machen.
3. … Die Schotten dicht machen
Schotten sind wasserdichte Quer- und Längswände meist in großen Schiffen (z.B. Containerschiff, Passagierschiff, Tanker), die bei einer Havarie geschlossen werden können, um ein vollständiges Sinken des Schiffes zu verhindern.
Heute macht jemand „die Schotten dicht“, wenn er nicht weiter behelligt werden will. Ein im Verhör Stehender macht „die Schotten dicht“, wenn er weitere Aussagen verweigern will. Die Verteidiger im Fußballspiel machen hinten „die Schotten dicht“, so dass die Gegenmannschaft keine Torchancen mehr haben.
4. … Mit allen Wassern gewaschen sein
Auf den früheren Segelschiffen war ein Matrose mit „allen Wassern gewaschen“ wenn er die damaligen bekannten „Sieben Weltmeere“ bereist hatte. Das heißt also, dass er Vieles gesehen und erlebt hat.
Heute hat die Redensart die Bedeutung, dass eine Person nicht nur in der Welt weit herumgekommen sein muss, sondern auch, dass sie sich in vielen Dingen sehr gut auskennt oder sehr viel Erfahrung besitzt. Dieser Person kann man so leicht nichts vormachen und lässt sich nicht so leicht beeinflussen. Sie kann somit ein harter Verhandlungspartner sein.
5. … Eine Handbreit Wasser unter dem Kiel
wünschen
Dies ist ein schöner Seefahrergruß, mit dem man dem anderen zum Ausdruck bringen möchte, er möge nicht mit seinem Schiff auf Grund laufen.
6. … Eine Breitseite abfeuern
Mit Breitseite ist die lange Seite eines Schiffes gemeint. Dies kann die Steuerbordseite, also die rechte Seite, sein oder die Backbordseite, also linke Seite. Wenn früher ein (Kriegs)Schiff eine Breitseite abfeuerte, dann waren es alle auf der entsprechenden Seite zur Verfügung stehenden Geschütze.
Wenn man heute im übertragenen Sinne eine Breitseite auf jemanden abfeuert, greift man ihn mit allen sprachlich zur Verfügung stehenden Mitteln an. Zum Beispiel kommt es in der Politik vor, dass die Opposition auf die Regierung „eine volle Breitseite abfeuert“.
7. … Mit Mann und Maus untergehen
Wenn in der früheren Seefahrt ein Schiff mit der gesamten Besatzung unterging, sagte man, dass es mit Mann und Maus untergegangen war. Hiermit sollte deutlich gemacht werden, dass es keine Überlebenden gab, selbst eine Maus nicht. Die „Maus“ stand dabei für das Geringfügige oder Unbedeutsame, aber oft waren auch tatsächlich Mäuse an Bord, denn Schlupflöcher gab es auf den hölzernen Schiffen immer einige und Proviant ebenso.
Wenn heute z.B. ein Traditionsunternehmen nicht mehr auf dem Markt vorhanden ist, sagt man auch, dass es mit Mann und Maus untergegangen ist.
8. … Schlagseite haben
Wenn ein Schiff z.B. wegen falsch geladener Ladung leichte Schieflage hat, ohne dass die Besatzung gefährdet ist, sagt man, dass es „Schlageseite hat“.
Heute wird diese Redensart i.d.R. dann gebraucht, wenn ein betrunkener Gast mal zur einen, mal zur anderen Seite torkelt.
9. … Die Segel streichen
Diese Redensart hat nichts mit dem Malerberuf zu tun. Es würde sicherlich auch schwierig sein, Segel eines Segelschiffes zu streichen. Mit Segel streichen ist das Einholen der Segel gemeint, so dass der Wind keine Angriffsfläche mehr besitzt.
Es kann aber auch eine Begrüßung oder Ehrenbezeichnung sein. Wenn ein Segelschiff einem größeren Segelschiff begegnet, das auch noch einer mächtigeren Nation angehört, wird entweder die oberste Flagge herabgelassen oder das Topsegel gestrichen.
Im übertragenen Sinne streicht man die Segel, wenn man eine Sache aufgibt.
10. … Etwas vom Stapel lassen
In der Seemannsprache bezeichnet man einen Stapel mehrere übereinander geschichtete Holzbalken, auf denen ein Schiff während der Bauzeit aufliegt. Wird es schließlich ins Wasser gebracht, sagt man, es wird vom Stapel gelassen.
Im erweiterten Sinn bedeutet es, dass etwas Neues auf den Markt gebracht wird. Oft wird diese Redensart aber im negativen Sinne benutzt. Wenn jemand etwas Provozierendes, Ungehöriges oder Übertriebenes von sich gibt, „lässt er etwas vom Stapel“.
In der Hoffnung, dass Sie die Wintermonate bisher gut hinter sich gelassen und viele Messen besucht haben, möchte ich Ihnen nun für jeden Saisonbeginn ein paar Hilfen zur Hand geben.
Im Folgenden finden Sie Checklisten, die Sie zu Saisonbeginn bzw. zur ersten Fahrt auf dem Wasser abhaken können. Diese, wenn auch auf den ersten Blick umständliche Arbeit, erspart Ihnen viele Umstände, sollten Sie etwas vergessen haben und sich bereits auf dem Wasser befinden. Bitten Sie Ihre Kinder um Hilfe oder diejenigen, mit denen Sie den nächsten Törn unternehmen möchten. Alle lernen dabei das Schiff kennen und haben sicherlich auch Spaß daran.
Ich habe die Liste in sieben Bereiche aufgeteilt, die Sie nach Ihren speziellen Bedürfnissen anpassen können. Manches ist vielleicht doppelt, aber vergessen Sie nicht: Oft werden die Dinge in unterschiedlichen Situationen benötigt und dann ist es zweckmäßiger, wenn man sie auch doppelt besitzt, wie z.B. ein Fernglas oder die Taschenlampe. Welche Dinge Sie letztlich benötigen oder prüfen wollen, entscheiden Sie selbst. Die Checkliste soll lediglich als Vorschlag gelten, damit Sie sich an Bord sicher und wohl fühlen können.
In der ersten Spalte können Sie die Dinge abhaken, in der zweiten sind sie genannt und in der dritten Spalte können Sie Bemerkungen anbringen. Jedes Thema kann separat ausgedruckt werden (zum Download siehe „Kontakt und Downloads“)!
1. Allgemeines
2. Pantry
3. Salon und Kabine
4. Persönliche Dinge
5. Sicherheitsausrüstung
6. Routenplanung
7. Navigation
Zwei Tipps zum Schluss:
1. Achten Sie beim Landanschlusskabel darauf, dass es zum einen ein CE-Zeichen besitzt, über entsprechende Landanschlusssicherungen und Adapter verfügt sowie zum anderen nicht länger als 25 m und nicht kürzer als 10 m ist, da der Leitungswiderstand zu groß werden könnte.
2. Wenn Sie ein Trailerboot oder ein Segelboot zu Wasser lassen wollen, achten Sie darauf, dass Sie vorher alle Ventile und Öffnungen unter der Wasseroberfläche schließen, damit Sie IM Wasser keine Überraschungen erleben.
Die zweite Kammer der Johan-Friso-Schleuse in Stavoren wurde am 08. Mai 2014, leider bei regnerischem Wetter, durch seine Majestät König Willem Alexander der Niederlande offiziell eröffnet. Da die gesamte Schleusenanlage den Namen des viel zu früh verstorbenden Bruders von Willem Alexander trägt, war es insgesamt ein bewegender Augenblick, als der König an Bord der Segelyacht mit einem goldenen Schlüssel zu sehen war.
Die neue Schleusenanlage wurde sehr varibal gebaut. So weist sie eine Breite von 7,0 m bis 18,0 m auf und eine Tiefe von 2,6 m bis 3,0 m auf. Durch den Knick in der Schleuse selbst können die Schiffe zweckmäßiger verteilt werden, und auch das Manövrieren geschieht reibungsloser.
Nein, selbstverständlich ist es keine Krankheit, die für Menschen direkt bedrohlich ist. Wohl aber kann sie gefährlich werden.
Mit Dieselpest werden Funktionsstörungen von Dieselmotoren bezeichnet, die von Mikroorganismen versursacht werden und den Dieselmotor zum Stillstand bringen. Geschieht dies mitten im Fahrwasser, so kann man hier schon in arge Bedrängnis geraten.
Wenn Temperatur, Nährstoffgehalt und Feuchtigkeit im Diesel-Treibstoff in idealer Weise zusammenkommen, können diese Mikroorganismen durch Bildung von Bioschlamm Filter, Tank und Zuleitungen verstopfen. Begünstigt wird das Wachstum durch die seit 2010 mögliche Zusetzung von bis zu 7 % Biodiesel und Wasser in Form von Kondenswasser und / oder emulgiertem Wasser im Diesel. Mit einer entsprechenden Außentemperatur können nun die Bakterien, Hefen und Schimmelpilze hervorragend wachsen.
Besonders bei Fahrzeugen, die längere Zeit nicht bewegt werden und in denen der Diesel längere Zeit lagert, können diese Schäden auftreten. Im Rahmen der regelmäßigen Wartung sollte also auch der Kraftstofffilter gereinigt und der Tank möglichst entwässert werden. Außerdem ist ein immer gefüllter Tank sehr zweckmäßig.
Als vorbeugende Maßnahme kann man dem Diesel Additive beimischen, die die Dieselpest verhindern. Ein solches Additiv ist GROTAMAR71, das sich wohl gut bewährt hat.
An einigen stark frequentierten niederländischen Schleusen setzt die rijkswaterstaat Stewards ein. Sie sollen den Skipper beim Schleusenvorgang unterstützen, damit die Schleuse ohne Gefahren für Leib, Seele und Boot passiert werden kann. Der Skipper sollte aber die Regeln beim Schleusen kennen. Folgende grundsätzliche Dinge müssen unbedingt eingehalten werden.
Die Stewards beantworten Fragen und helfen beim Festmachen. Sie arbeiten unter Aufsicht des Schleusenmeisters. Es werden 52 Schleusenstewards an 11 Schleusen eingesetzt. An folgenden Schleusen wird die Unterstützung angeboten:
Schleuse |
Fahrweg |
Einsatzzeit |
Roggenbotsluis (Dronten) |
Veluwe randmeeren |
13.07. – 18.08.2013 |
Nijkerkersluis (Nijkerk) |
Veluwe randmeeren |
13.07. – 18.08.2013 |
Sluis Eefde (Eefde) |
Twentekanaal |
06.07. – 18.08.2013 |
Oranjesluizen (Amsterdam) |
Het IJ – Buiten IJ Ijmeer |
01.07. – 30.08.2013 |
Grevelingensluis (Bruinisse) |
Oosterschelde – Grevelingenmeer |
06.07. – 25.08.2013 |
Zandkreeksluis (nabij Goes) |
Oosterschelde - Veerse Meer |
06.07. – 25.08.2013 |
Sluis Born (Born) |
Julianakanaal |
29.06. – 18.08.2013 |
Sluis Maasbracht (Maasbracht) |
Julianakanaal |
29.06. – 18.08.2013 |
Sluis Sambeek (nabij Boxmeer) |
Maas |
24.06. – 14.07.2013 |
Sluis Belfeld (Belfeld) |
Maas |
24.06. – 14.07.2013 |
Sluis Linne (Heel) |
Maas |
29.06. – 18.08.2013 |
Weitere Informationen: www.rijkswaterstaat.nl oder 0800-8002 (kostenfrei).
Ab Mitte 2014 wird die Altersgrenze zum klein vaarbewijs in den Niederlanden abgeschafft. Bisher war der Bootsschein nur bis zum Alter von 70 Jahren gültig. Danach musste man mit Nachweis eines Gesundheitszeugnisses die Prüfung neu machen und der Schein war wieder fünf Jahre gültig. Diese Grenze wird nun abgeschafft.
Aus Gesprächen zwischen der Provinz Friesland und des niederländischen Bauunternehmens Ballast Nedam aus Nieuwegein/Privinz Utrecht kann man entnehmen, dass die neue Schleuse wahrscheinlich erst im Frühjahr 2014 fertig sein wird. Seit der Entdeckung von Bodenverunreinigungen im November 2012 wird der bisherige Zeitplan nicht einzuhalten sein. Es musste ein Sanierungsplan ausgearbeitet werden und der verunreinigte Boden vorschriftsmäßig entsorgt werden, bevor die Arbeiten zur Schleuse fortgeführt werden konnten. Zurzeit sind die Bauarbeiten wieder im vollen Gange:
http://bouw.webcam.nl/stavoren/
Schleusungen sind bis dahin nur in der alten Schleuse im Stadthafen Stavoren möglich. Hier ist aber der max. Tiefgang von 1,5 m zu beachten.
Wissen Sie, was ein "notified body" ist? Dies ist eine nach der Schiffsausrüstungsrichtlinie beim BSH-Cert eingerichtete Stelle, die in einem Konformitätsbewertungsverfahren u.a. Positionslampen, Rettungsmitel und Brandschutzmittel sowie Funk- und Navigationsausrüstung zuläßt. In diesem Verfahren wird die Konformität der Produkte mit Mindestanforderungen an Normen und Standards durch Überprüfung von Baumustern und einer Überwachung der Produktion sicher gestellt.
E10 – Kraftstoff – Ein Thema für den Bootssport ?
Wir meinen schon, denn nicht jedes Boot fährt mit Diesel-Kraftstoff. Das in diesem Sprit enthaltene 10 %-ige Ethanol verträgt nicht jeder Motor. Dichtungen, Gummischläuche und Filter können durch die Eigenschaften von Lösungsmitteln beschädigt werden. Weiterhin ist Ethanol unter Druck korrosiv gegenüber Aluminium. Schließlich hat Ethanol die Eigenschaft, Wasser anzuziehen und zu binden. Besonders nach einer Winterlagerung kann man eine Überraschung erleben, wenn man Sprit und Wasser im Tank hat. Wenn also E10 getankt werden muss, sollte dies nur bei den Motoren geschehen, die ausdrücklich vom Hersteller für E10 freigegeben worden sind.
Nach Firmenangaben möchte ich auf folgendes hinweisen:
EVINRUDE gibt bekannt, dass bei den mit E10 zubetankenden Motoren dann keine Probleme entstehen, wenn die von BRP/Evinrude angegebenen Kraftstoffqualitäten verwendet werden. HONDA empfiehlt für alle 4-Taktmotoren nur E10-Kraftstoff zu verwenden, der nicht älter als 30 Tage ist und vorher in einem zugelassenen Kraftstoffbehälter aufbewahrt wurde. MERCURY/MARINER/MerCruiser-Motoren sollten nach Möglichkeit aufgrund der negativen Auswirkungen von E10 nicht verwendet werden, wenn immer dies möglich ist. Steht einmal kein Kraftstoff ohne Ethanol zur Verfügung, sollte der Motor auf Undichtigkeiten und Anomalitäten beobachtet werden. SUZUKI gibt grünes Licht für den Gebrauch von E10 für 4-Takt-Motoren ab dem Produktionsdatum 01.01.1996. Weiterhin sollte E10, der länger als 30 Tage gelagert worden ist, nicht mehr verwendet werden. Für 2-Takt-Motoren aus dem Hause SUZUKI gibt es bei den Modellen DTS, DT8C, DT9.9C und DT15C ebf. keine Einschränkungen bei der Benutzung von E10. Weiterhin heißt es, dass bei Verwendung von E10 für Motoren mit Vergaser das Motorlaufverhalten eingeschränkt werden könnte. Bei VOLVO Penta-Motoren kann E10 getankt, die Wartung des Kraftstoffsystems aber mit größter Sorgfalt durchgeführt werden. Außerdem empfiehlt VOLVO den Einbau eines Kraftstofffilters mit Wasserabscheider, der den Vorschriften der US-CoastGuard sowie den ABYC-Normen entspricht. YAMAHA gibt bekannt, dass alle Außenborder (2-Takt und 4-Takt) ab dem Modelljahr 2003 mit E10 betankt werden können. Es wird aber empfohlen, einen Kraftstofffilter mit Wasserabscheider zu verwenden. Schließlich sollte der Kraftstoff E10, der länger als sechs Wochen gelagert worden ist, nicht verwendet werden. Eine Umrüstung älterer YAMAHA-Modelle auf den Betrieb mit E10 ist nicht möglich.
Als Fazit steht fest, dass der Aufwand bei der Benutzung von E10 wesentlich höher ist, als bei der Nutzung des bisherigen Kraftstoffes, wenn sich der Skipper an die Vorgaben der Motorenhersteller hält. Das Tanken von E10 muss jeder für sich entscheiden.
ANWB-Waterkaarten APP für iPhone und iPad
Wer ein iPhone oder iPad besitzt, kann sich auch die ANWB-Wasserkarten aufs Handy laden. Die Wasserkarten liegen komplett mit allen Informationen der niederländischen Wasserwege, Yachthäfen und Öffnungszeiten von Brücken und Schleusen vor. Der Download ist kostenfrei und der Gebrauch ist für 7 Tage ebf. gratis. Danach sind entweder pro Woche 3,99 €, pro Monat 8,99 € oder pro Jahr 34,99 € zu zahlen. Die Adresse der Downloadseite ist
Auf dieser Seite ist Näheres über das neue APP zu erfahren.
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