Ruderbesetzung

 

Fahrzeuge dürfen nur fahren, wenn das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person besetzt ist. Für diese Person gilt:

1.  Ein Alter von mind. 18 Jahre für das Steuern eines schnellen Motorbootes,

2.  ein Alter von mind. 16 Jahre für das Steuern eines Großfahrzeuges, für das Steuern eines Kleinfahrzeuges mit Maschinenantrieb, das kein schnelles Motorboot und kein Kleinfahrzeug gem. Ziff. 3 ist, und für das Steuern eines Fahrzeuges unter Segel mit einer Länge von 7 m oder mehr,

3.  ein Alter von mind. 12 Jahre für das Steuern eines offenen Kleinfahrzeuges mit Maschinenantrieb von weniger als 7 m Länge, dessen Höchstgeschwindigkeit gegenüber Wasser weniger als 13 km/h beträgt.

 

 

 

 

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