Marifoon |
ist der niederländische Binnenschifffahrts- oder UKW-Funk. Große Schiffe kündigen damit ihre Manöver an. Sollte ein marifoon an Bord sein, so ist man verpflichtet, dieses einzuschalten.
Es gibt in den Niederlanden auch Bereiche, in denen ein marifoon für Kleinfahrzeuge Pflicht ist. So gilt dies für den Rhein, Waal und Lek, den Amsterdam-Rijnkanaal, den Gewässern in Südholland, Zeeland und auf den Seeschifffahrtsstraßen bei Radarfahrt und bei Fahrt bei geringer Sicht. Auf den Binnengewässern gilt die Pflicht bei Radarfahrt. Der ständige Abhörkanal ist dann kanaal 10.
Wichtig ist, dass das Ijsselmeer und das Wattenmeer als Binnenwasserstraße gilt, dh. hier ist entweder das
Sprech-funkzeugnis UBI erfordrlich oder ein enstprechendes niederländisches, falls ein Funkgerät an Bord sein sollte. Will man über das Ijsselmeer in die Nordsee fahren und
hat ein Funkgerät an Bord, so benötigt man wie in Deutschland auch, die Funkzeugnisse UBI und SRC.
Ist ein Schild mit einem rechteckigen weißen Schild mit rotem Rand gekennzeichnet und trägt dieses die
Aufschrift "VHF" und eine Ziffer, dann bedeutet das, dass hier das UKW-Funkgerät auf den betreffenen Kanal zu schalten ist (siehe Abb.).
Auch in den Niederlanden benötigt man eine separate Erlaubnis (Sprechfunkzeugnis) für das Bedienen und Mitführen eines marifoons.
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