Vorgeschriebene Ausrüstung und Papiere

Jedes Sportboot muss mit einem Signalhorn, zugelassenen Navigationsbeleuchtungen, Notsignalen (rote Flagge und rotes Licht) sowie einem Anker mit ausreichend langer Leine ausgerüstet sein. Fahrzeuge, die vor Anker liegen, müssen bei Tage einen schwarzen Ball und bei Nacht ein weißes Rundumlicht führen. Dies gilt nicht bei Aufenthalt in den Marinas und auch nicht für die Anlegestellen der MARREKRITE.

 

Für schnelle Motorboote ist außerdem Pflicht:

-      Quickstopp,

-      ein funktionstüchtiger Feuerlöscher,

-      Auspuff mit Schalldämpfer,

-      betriebssichere und zweckmäßige Steuerung,

-      für jeden an Bord befindliche Person eine Schwimmweste.

 

Ist man auf der Westerschelde und in den Auslaufgebieten der niederländischen Häfen der Nordsee unterwegs, ist ein Radarreflektor auch bei guter Sicht vorgeschrieben.

 

Aber auch Papiere und Urkunden sind an Bord mit zuführen. So sind insbesondere Pflicht:

-  das Binnenvaartpolitiereglement (B.P.R) in niederländischer oder deutscher Sprache,

-  falls erforderlich, der Sportbootführerschein, aber auf jeden Fall ein amtlicher Ausweis,

-  falls Funk an Bord ist, das Sprechfunkzeugnis, das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Allgemeiner Teil und Regionaler Teil, die Registrierungsbescheinigung „Binnenschifffahrtsfunk“ und die Frequenzzuteilungsurkunde,

-  die Anmeldebescheinigung schnelles Motorboot,

-  Eigentumsnachweis oder Charterbescheinigung.

 

Das B.P.R. ist i.d.R. im Wateralmanak 1 in niederländischer Sprache enthalten und befindet sich daher an Bord eines jeden Charterschiffes. Eine Alternative zum Wateralmanak und den ANWB-Karten ist der VaarAtlas. Er ist in den drei Bänden "Noord-Nederland", "Midden-Nederland" und "Zuid-Nederland" erhältlich.

 

Der VaarAtlas hat eine Größe von 42 x 31 cm² und enthält alle wichtigen Informationen. Da sich das Kartenmaterial im Maßstab 1:50.000 direkt gegenüber dem Text befindet, ist der Atlas sicherlich eine bequeme und komfortable Alternative.

 

 

 

 

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