Etikette – Benimmregeln – Yachtgebräuche, mit denen man sich vor einem Chartertörn beschäftigen sollte.
Sportetikette kennt man besonders aus der Sportart Golf. Hiermit ist das sportliche Verhalten der Spieler ebenso gemeint wie Benimmregeln des Besuchers auf dem Golfplatz. Nichtbeachtung kann zu Disqualifizierung des Spielers und zum Platzverweis des Besuchers führen. Auch andere Sportarten kennen solche Etikette und Gebräuche. Im Stadtstaat Bremen wurde 2003 sogar das Unterrichtsfach „Umgangsformen, Benehmen, Verhalten“ – kurz UBV – eingeführt. Sehr gut kann man da nur sagen. Aber ist es nicht interessant, dass gerade ein Land am Wasser hier eine Vorreiterrolle spielt? Zufall oder Absicht: Das Sozialverhalten in unserer Gesellschaft sollte in allen Bereichen noch öfters thematisiert werden.
Wie sieht es denn im Wassersport aus? Besonders in dieser Sportart, die auf Sicherheit und gegenseitigem Vertrauen und Verständlichkeit aufgebaut ist, müssten bestimmte Gebräuche und Regeln eingehalten werden, doch heute bestimmen eher Verbotsschilder, Gleichgültigkeit, Unwissen oder sogar Ignoranz das Verhalten auf dem Wasser. Besonders im Ausland wird das Einhalten von Benimmregeln deutlich, die man beachten sollte. Im Übrigen sind Yachtgebräuche Bestandteil guter Seemannschaft.
Wer z.B. in Schweden nicht spätestens um 21:00 Uhr die Nationalflagge einholt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Schließlich ist dies nicht nur irgendeine Flagge, sondern ein Hoheitszeichen. Auch sollte diese Flagge möglichst abgewinkelt mittig am Heck angebracht sein. Ist dies nicht möglich, so ist sie steuerbords am Heck anzubringen. Vor allem sollte sie richtig angebracht sein. In den Niederlanden besteht die Nationalflagge aus den Farbstreifen rot – weiß – blau und nicht: blau – weiß – rot. Das weiß doch jeder, würden Sie sagen! Nein, eben nicht. Ein in eine Marina einlaufendes Boot mit der augenscheinlich niederländischen Nationalflagge wurde vom Hafenmeister an einen viel zu kleinen Liegeplatz manövriert, trotz freier anderer Plätze. Nach Rückfragen stellte sich heraus, dass die Nationalflagge falsch herum angebracht war und dies der Hafenmeister als - königliche - Beleidigung empfand. Deutsche Schiffsführer, die zum Führen der Nationalflagge verpflichtet sind, dies aber nicht tun, können mit Gefängnisstrafen bis zu 6 Monaten bestraft werden.
Gastlandflaggen sind in diesem Fall nationale Embleme und wehen grundsätzlich steuerbordseitig an der Saling oder mittig am Bug. Clubstander sind am Masttopp anzubringen und Verbandsflaggen werden in Heimatgewässern steuerbordseitig an der Saling und in fremden Gewässern backbordseitig an der Saling gesetzt. Geht die Fahrt zurück in den Heimathafen, wehen die Gastlandflaggen der besuchten Länder nur während der Rückreise an der Backbordsaling in der Reihenfolge des Besuchs. Bei besonderen Gelegenheiten wie z.B. Flottenparaden oder Feierlichkeiten in den Häfen, kann in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September in der Zeit von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr und in den übrigen Monaten von 9:00 Uhr bis Sonnenuntergang Flaggenschmuck an vor Anker liegenden oder im Hafen liegenden Booten angebracht werden. Sie werden vom Mast zum Bug und vom Mast zum Heck geheißt und von oben nach unten gelesen.
Es gibt aber nicht nur Regeln zum Heißen von Flaggen, Standern und Wimpeln, sondern auch noch zum Verhalten auf dem Boot selbst. So sollte man während der Fahrt die Fender an Bord holen. Ausnahme gelten sicherlich bei Kanalfahrten mit Brücken und Schleusen oder auch in den Niederlanden. Weiterhin ist das Beiboot an Bord so anzubringen, dass der Name des Schiffes noch gelesen werden kann. Boots- oder Schiffsnamen sollten grundsätzlich weiblich sein, aus der Mythologie abgeleitet oder aus dem Lateinischen oder Griechischen entnommen. Außerdem sollte man sich auf dem Achterschiff beim Stillliegen zivilisiert benehmen: Das Knallen von bestimmten Sektflaschen oder lautes Feiern sind zu vermeiden. Schließlich hat ein einlaufendes Schiff vor einem auslaufenden immer Vorfahrt.
Wer diese von manchen vielleicht als antiquiert bezeichneten Regeln beherrscht und beachtet, wird in jeder Marina besondere Anerkennung erfahren und jede Hilfe erhalten, die er beim Anlegen, Ankern oder sonstigem Manöver benötigt.
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